Verbotene Mail- und Telefonwerbung
Dezember 17, 2007 von nowa24
Sicher kennen wir schon alle das ärgerliche Problem des immer voller werdenden eMail-Postfachs. Die merkwürdigsten Angebote erreichen uns nahezu täglich, einige mehrmals und um die wenigsten davon hatten wir gebeten. Schon über 80% des weltweiten Mailaufkommens besteht aus unangeforderten Werbemails. Ganze Mailserver werden lahmgelegt und durch den Arbeitsaufwand entsteht jährlich Schaden in Milliardenhöhe.
Diese unaufgeforderten Werbemails (”Spam” genannt) sind nicht nur sehr ärgerlich, sondern auch rechtswidrig und gelten laut dem Gesetz zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) auch unter Geschäftsleuten als unzumutbare Belästigung, die einen Unterlassungsanspruch des Empfängers begründet. Das bedeutet so viel wie die Möglichkeit, Absender solcher Werbemails kostenpflichtig abzumahnen und Unterlassungsklage einzureichen. Nach neuester Rechtsprechung sind hier sogar Bussgelder bis zu 50.000 €uro möglich, in den USA wurden bereits Bussgelder in Millionenhöhe und Gefängnisstrafen für Spammer angeordnet.
Ein weiteres Ärgernis sind ungebetene Telefonanrufe, wie wir sie sicher auch alle bereits kennen. Callcenter rufen im Auftrag irgendwelcher Unternehmen bei Menschen an, um ihnen Lotterielose, Versicherungen, Geldanlagen, Telefontarife oder sonst etwas anzubieten und Networker rufen bei Personen an, um Geschäfte anzubieten. Spricht man diese Leute am Telefon darauf an, dass es rechtswidrig ist, was sie da tun (auch hier sind sehr hohe bis 5stellige Geldbussen möglich), behaupten sie zwar steif und fest, dass es völlig legal ist, was sie tun, aber seltsamerweise ist in 99% dieser Fälle die Rufnummer des Anrufers unterdrückt, was im Falle geschäftlicher Anrufe mit werbendem Inhalt ebenfalls unzulässig ist.
Privatpersonen dürfen mit Werbeanrufen grundsätzlich gar nicht belästigt werden, aber auch im geschäftlichen Verkehr hat der Bundesgerichtshof Telefonwerbung als unzulässig angesehen, solange der Anzurufende weder ausdrücklich noch konkludent sein Einverständnis mit derartigen Anrufen erklärt hat und ein solches vom Anrufer aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände auch nicht vermutet werden kann. Ein solches Einverständnis kann z. B. vermutet werden, wenn eine Brauerei einer Gaststätte, die bereits zu ihren Abnehmern gehört, eine neue Biersorte anbietet.
Vorsicht ist also immer dann anzuraten, wenn man von der Upline aufgefordert wird, per eMail oder Telefonliste (Namensliste) Werbung für Geschäft oder Produkte betreibt. Viele Networker wissen leider noch nicht einmal, dass diese Werbemethoden gegen geltendes Recht verstossen, weil sie es möglicherweise schon selbst falsch vermittelt bekommen haben - aber Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
© 2007 by Norbert Warnke
Ergo ist das Abtelefonieren eine Kontaktliste mit folgenden Text “Du ich habe ein tolles Produkt/Geschäft kennengelernt, und diese stelle ich dir vor” streng genommen verboten.
Jetzt werden mache sagen ” Und wie trete ich den in Kontakt mit meine Kontakte?”. Man könnte z.B bei eine schon bestehende persönliche Beziehung ein recht zwanglosen Gespräch unter den Motto, “Mensch ich habe schon lange nicht vor dir gehört, und wollte mal fragen wie es dir geht”. Wenn man dann im laufe von so ein Gespräch, dann versucht ein persönliches Treffen zu vereinbaren, und bei diesen dann sein Geschäft vorstellt (wobei dies nicht der einzige Inhalt von so ein Treffen sein soll), ist man auf die sichere Seite….
Die lästigen Telefonanrufe, die nur zum Zweck dienen um dem Angerufenen ein Produkt oder Vertrag anzudrehen sollten schon längst verboten sein, weil sie sind sehr nervig.
Nun hat die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries endlich ein Gesetz auf dem Weg gebracht, um gegen unerlaubte Telefonwerbung vorzugehen.
Der überwiegende Teil der Werbeanrufer bedienen sich der Rufnummerunterdrückung,
das ebenfalls verboten ist und mit einem Bußgeld belegt wird. Dementsprechend soll nun auch das Telekommunikationsgesetz geändert werden, die Zuständigkeit fällt unter das Bundeswirtschaftsministerium.